Begrenzte Herstellergarantie von Lenovo
Verfügung stellt bzw. Lenovo untersagt, seine Informationen an einen Vertreter
oder Auftragnehmer von Lenovo zu übermitteln. Der Kunde hat gemäß dem
Privacy Act von 1993 (Datenschutzgesetz) das Recht, auf seine persönlichen
Informationen und Daten zuzugreifen und diese im Falle von Fehlern
berichtigen zu lassen. Zu diesen Zwecken wendet sich der Kunde an Lenovo
(Australia & New Zealand) Pty Limited ABN 70 112 394 411. Adresse: Level 10,
North Tower, 1-5 Railway Street, Chatswood, NSW, 2067. Telefon: 61 2 8003
8200. E-Mail: lensyd_au@lenovo.com
Bangladesch, Kambodscha, Indien, Indonesien, Nepal, Philippinen, Vietnam
und Sri Lanka
Teil 1 wird wie folgt ergänzt:
Schlichtung
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus der vorliegenden Garantie ergeben
oder damit in Zusammenhang stehen, werden in Singapur durch
Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt. Diese Garantie wird in
Übereinstimmung mit den Gesetzen Singapurs ungeachtet kollisionsrechtlicher
Bestimmungen geregelt, ausgelegt und durchgesetzt. Wenn der Kunde das
Produkt in Indien erworben hat, werden Verfahren und Streitigkeiten, die sich
aus der vorliegenden Garantie ergeben oder damit in Zusammenhang stehen,
in Bangalore, Indien, durch Schiedsspruch geregelt bzw. beigelegt.
Schiedsverfahren in Singapur werden in Übereinstimmung mit den geltenden
Richtlinien des Singapore International Arbitration Center („SIAC-
Richtlinien") durchgeführt. Schiedsverfahren in Indien werden in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens durchgeführt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle
Parteien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten
sowie eine Begründung enthalten. Die Verkehrssprache für sämtliche
Schiedsverfahren ist Englisch. Die zum Verfahren gehörenden Dokumente
müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein. Die englische Version dieser
Garantie ist in solchen Verfahren verbindlich und hat Vorrang vor den
Versionen anderer Sprachen.
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